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Alkohol am Steuer  – Promille…

Alkohol am Steuer und Promille – so ziemlich jeder ist schon einmal in der Situation gewesen, sich nach ein oder zwei Bierchen bzw. Gläsern Sekt die Frage zu stellen, ob er sich noch hinter das Steuer setzen kann. Man wägt ab, ob man sich noch fahrtüchtig fühlt, oder nicht. Das Risiko ist allen klar: Entweder, es geht gut, oder aber es droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Strafverfahren.

Heute wollen wir uns dem Fall widmen, dass man von der Polizei angehalten wird und eine Blutentnahme über sich ergehen lassen musste. Da es hier der absolute Klassiker ist, gehen wir von einer Feststellung von 0,3 bis 0,49 Promille aus.

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Grundregeln:

Lassen Sie uns mit den Grundregeln beginnen. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei! Nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Auch wenn das schwierig sein mag, müssen Sie hier standhaft bleiben. In einem Strafverfahren geht es nicht mehr um den Austausch von Nettigkeiten, es geht um den Nachweis einer Straftat. Verbauen Sie sich nicht eine gute Ausgangsposition durch unüberlegte Äußerungen gegenüber der Polizei!

Vorwurf der Polizei:

Ihr Fahrstil hat der Polizei nicht gefallen. Entweder, Sie sollen zu schnell gefahren sein, oder aber Sie haben den Spurwechsel nicht ordnungsgemäß vorgenommen. Zudem nimmt man eindeutig Alkoholgeruch wahr. Jetzt haben Sie den Salat! Denn zeigen Sie uns den Polizisten, der nicht wegen Trunkenheit im Verkehr ermitteln wird. Aus der überhöhten Geschwindigkeit wird ganz schnell eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung gemacht und ehe Sie sich der Situation bewusst werden,wird Ihr Führerschein beschlagnahmt.

Ruhe bewahren!

Das jetzt die Emotionen hochkochen, ist nur verständlich. Aber trotzdem gilt: Keine Angaben machen! Schweigen Sie zum Tatvorwurf!

Was muss die Polizei eindeutig feststellen?

Die Ausfallerscheinungen müssen zwingend alkoholbedingt sein. Ist dieser Umstand nicht in der Ermittlungsakte festgehalten, wird Sie in der Regel kein Richter wegen Trunkenheit im Verkehr zur Verantwortung ziehen. Den beschlagnahmten Führerschein haben Sie in diesem Fall auch schnell wieder zurück.

Fazit:

In dem von uns aktuell bearbeiteten Fall wollte der Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen. Unser Mandant sollte eine Geldstrafe zahlen, die Fahrerlaubnis sollte entzogen werden und zu guter letzt eine Sperrfrist von 6 Monaten verhängt werden. 

Nach Durchsicht der Akte stellte sich jedoch heraus, dass keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festzustellen waren – hier war wohl auf Seiten der Ermittlungsbehörden der Wunsch Vater des Gedanken. Naja, wir wollen nicht zynisch werden. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. Kein Strafverfahren mehr wegen Alkohol am Steuer, keine Geldstrafe, kein Entzug der Fahrerlaubnis und keine Sperrfrist.

Besprechen Sie sich also immer zuerst mit einem Rechtsanwalt. Ein Fachanwalt für Strafrecht klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf und wird die Ermittlungen der Polizei auf Herz und Nieren prüfen! 

Mehr zum Thema Alkohol am Steuer und Promille

Auf unserer Homepage finden Sie hier weitergehende Informationen zum Thema Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr.

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