Antworten auf die häufigsten Fragen:

Bei Vorwurf des Betruges zum Anwalt
F
Ich werde als Beschuldigter bezeichnet, was bedeutet das?
A

Gegen Sie wird eine Strafverfahren geführt, genauer gesagt ein Ermittlungsverfahren. Ihnen wird die Begehung einer Straftat vorgeworfen.

Strafrechtskanzlei

F
Was bedeutet die Vorladung als Beschuldigter für mich?

A Häufig erfahren Sie erstmals durch eine polizeiliche Vorladung davon, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist. Ab diesem Moment sollten Sie den Ernst der Lage erkennen. Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft haben einen Verdacht gegen Sie.

Vernehmungstermin bei der Polizei

F
Muss oder soll ich bei dem Vernehmungstermin erscheinen?

A Handelt es sich um eine polizeiliche Vernehmung, so müssen Sie zu dieser nicht erscheinen. Konsequenzen haben Sie nicht zu befürchten, es ist nicht möglich, Sie zwangsweise vorzuführen. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie zur Vernehmung bei einem Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter erscheinen sollen. Ein Nichterscheinen kann hier zur Folge haben, dass Sie möglicherweise zwangsweise vorgeführt werden.

Strafrechtskanzlei

F
Muss ich in der Vernehmung etwas sagen?

A Jeder Beschuldigte hat ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht (§ 136 Absatz 1 Satz 2 der Strafprozessordnung). Aus einer Aussageverweigerung dürfen keine für den Beschuldigten nachteiligen Schlüsse gezogen zu werden (etwa „Der hat etwas zu verbergen“). Beraten Sie sich immer zuerst mit einem Anwalt, bevor Sie zur Polizei gehen.

Strafrechtskanzlei

F
Was bedeutet eine Durchsuchung?

A Die Polizei darf eine Hausdurchsuchung auf Anordnung sowohl bei einem Verdächtigen, als auch bei einer anderen Person durchführen. Ziel ist die Ergreifung des Verdächtigen oder aber das Auffinden von Beweismitteln. Bei einer anderen Person kann eine Durchsuchung stattfinden, wenn Tatsachen vorliegen, dass eine gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Nach Beendigung der Durchsuchung sollte man nach einer schriftlichen Mitteilung verlangen, die den Grund der Durchsuchung bzw. die Straftat bezeichnet. Sollten Gegenstände mitgenommen werden, können Sie ein Verzeichnis von diesen verlangen.

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