Vorladung als Beschuldigter

In diesem Fall sollten Sie sich wie folgt verhalten:

Nicht zum Termin gehen

→ Schweigerecht nutzen

Mit Rechtsanwalt beraten

Akteneinsicht abwarten

  • Gehen Sie nicht zur Vernehmung

    Gehen Sie nicht zu dem Vernehmungstermin, bzw. beantworten Sie Fragen der Polizei auch nicht schriftlich. Einer Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht nachkommen!

  • Schweigerecht nutzen!

    Jeder Beschuldigter hat das Recht zu Schweigen – dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht konsequent, so behalten Sie sich alle rechtliche Möglichkeiten vor.

  • Rechtsanwalt spricht mit der Polizei

    Wir melden uns bei der Polizei und sagen den Termin zur Vorladung für Sie ab. Das ist nichts ungewöhnliches, sollte der Beschuldigte doch erstmal in Erfahrung bringen, was ihm vorgeworfen wird.

  • Rechtsanwalt beantragt Akteneinsicht

    Ein Rechtsanwalt wird immer zuerst Akteneinsicht gegenüber der Staatsanwaltschaft beantragen. So bekommt man alle Informationen, die der Polizei, bzw. dem Staatsanwalt vorliegen.

Rat vom Fachanwalt für Strafrecht

Vorladung von der Polizei wegen Diebstahl

  Wir sagen den Termin bei der Polizei für Sie ab und kümmern uns um alles weitere 

Thomas C. Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

030 – 526 70 93 0

Spezialisiert auf das Strafrecht

Engagiert

Strafverteidigung bedeutet Leidenschaft. Ein Rechtsanwalt muss sich nicht nur mit dem Fall beschäftigen, sondern sich auch in seinen Mandanten hineinversetzen können. Ein strafrechtliches Verfahren ist für den Betroffenen sehr unangenehm. Umso wichtiger ist es, dass der Rechtsanwalt die menschliche Komponente im Blick behält.

Spezialisiert

Das Strafrecht erfordert nicht nur das gewisse Fingerspitzengefühl, sondern auch ein enormes Fachwissen. So sind Kenntnisse über die neueste Rechtsprechung, prozessuale Fragen und Zeugenvernehmung nur einige Beispiele, die ein Rechtsanwalt undbedingt beherrschen sollte. Unsere Rechtsanwälte bilden sich ständig fort, um eben diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Kompetent

Im Strafrecht verhält es sich wie in jedem anderen Fachgebiet auch: Man sollte einen ausgewiesenen Experten um Rat fragen. Wir sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätitg. So gewährleisten wir unseren Mandanten ein hohes Maß an Erfahrung im Strafrecht. Jeder Rechtsanwalt in der Kanzlei führt den Titel Fachanwalt für Strafrecht.

Telefonkontakt

Terminvereinbarung

Montag bis Freitag 7- 19 Uhr

Rechtsanwalt Jan Marx

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Thomas C. Pohl

Fachanwalt für Strafrecht

Vorladung von der Polizei

Strafrechtskanzlei Vorladung

Was bedeutet eine Vorladung als Beschuldigter?

Es ist Vorsicht geboten.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben einen Tatverdacht gegen Sie. Diesen Verdacht will man gegebenenfalls beweisen. Es geht nicht mehr um den Austausch von Nettigkeiten, sondern vielmehr um den Nachweis einer Straftat.

Termin zur Vernehmung, was nun?

Wir sagen die Vorladung für Sie ab.

Die Polizei weiss mehr als Sie – wieso sollte man also mit der Polizei reden, solange Sie nicht über den kompletten Akteninhalt aufgeklärt sind? Nutzen Sie Ihr Schweigerecht, es entstehen Ihnen keine Nachteile daraus.

Sie sollen sich schriftlich äußern, was nun?

Wir melden uns bei der Polizei.

Auch hier gilt: Schweigen Sie zum Tatvorwurf. Der Rechtsanwalt wird einen Antrag auf Akteneinsicht stellen. Erst wenn man sich mit seinem Anwalt zur Sach- und Rechtslage beraten hat, entscheidet man über das weitere Vorgehen.

Ist Schweigen ein Schuldeingeständnis?

Ganz klar: NEIN!

Schweigen ist eine elementares Recht der Verteidigung. Niemand wird Ihnen einen Vorwurf machen, wenn Sie sich zunächst Informationen zum Tatvorwurf einholen möchten. In der täglichen Praxis ist Schweigen die Grundregel.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen weiter:

Strafverteidiger aus Berlin