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Vom Fachanwalt
IHR RECHT IN GUTEN HÄNDEN
Strafrecht – Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir unsere Mandanten gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Wir setzen uns für Sie ein und agieren mit dem notwendigen Fingespitzengefühl. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren braucht man einen kompetenten Verteidiger an seiner Seite. Überlassen Sie nichts dem Zufall, planen Sie von Beginn an Ihre Verteidigungsstrategie, damit das Strafverfahren ein gutes Ende findet.
Pohl und Marx Rechtsanwälte
Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr
Kurfürstenstraße 130 in 10785 Berlin
BEKANNT AUS DEN MEDIEN
WAS UNS AUSZEICHNET
Spezialisiert.
Wir haben uns auf das Strafrecht spezialisiert. Jeder Rechtsanwalt führt den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Qualität.
Positive Bewertungen sprechen für sich.
Bewertet bei anwalt.de
Starke Verteidigung.
Wir vertreten Ihre Rechte gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht!
DER FACHANWALT IM STRAFRECHT
Diebstahl
Körperverletzung
Trunkenheit im Verkehr
Unfallflucht
BtM Verstoss
Betrug
Beleidigung
Jugendstrafrecht
ERSTE HILFE IM STRAFRECHT
Vorladung von der Polizei
Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten, oder sollen sich schriftlich äußern? Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und beraten sich zunächst mit einem Fachanwalt für Strafrecht.
Ein Fachanwalt für Strafrecht sagt den Termin bei der Polizei für Sie ab, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Sollen Sie sich schriftlich äußern, kümmert sich Ihr Anwalt um den weiteren Schriftverkehr mit der Polizei.
Schweigerecht nutzen!
Reden ist silber, Schweigen ist Gold. Haben Sie keine Bedenken: Die Ausübung des Schweigerechts verursacht keine Nachteile, nutzen Sie dieses Recht konsequent.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie sich verhalten sollen: Fragen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht. Wir bieten unserern Mandanten ein kostenfreies Erstgespräch an. Dort können Sie in Ruhe Ihre Fragen stellen.
Mit Rechtsanwalt beraten
Der Rechtsanwalt vertritt Sie gegenüber der Polizei und sagt den Vorladungstermin ab. Wir beantragen Akteneinsicht und kümmern uns um alles weitere .
Geben Sie als Beschuldigter nicht unnötig eine gute Ausgangsposition auf. Stellen Sie sich vor, die Beweislage bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist nicht besonders gut, und allein durch Ihre Aussage kommt es nun zu einem Gerichtstermin.
Der Fachanwalt als Experte
Auf den ersten Blick meint man, dass das Strafrecht nicht besonders kompliziert sein mag. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall. Im Strafrecht sieht sich der Beschuldigte zunächst einem Ermittlungsapparat und anschließend einem Gericht gegenüber, dessen Arbeit an hohe gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist. Am Ende eines Verfahrens geht es ja nicht um irgendeine Rechtsfolge, sondern um eine weitreichende Entscheidung: Verurteilung oder Freispruch.
Ein Strafverfahren kann man mal nicht eben im Vorbeigehen erledigen. Man muss auf die einzelnen beteiligten Personen (Polizei, Staatsanwalt und Richter) eingehen. Der Titel Fachanwalt für Strafrecht steht für vertiefte Fachkenntnisse und gewährleistet dem Mandanten, dass sein Rechtsanwalt über genügend Erfahrung in der tagtäglichen strafrechtlichen Praxis verfügt.
Strategie und Taktik
Das Ziel der Strafverteidigung ist schnell formuliert: Das Verfahren sollte entweder eingestellt werden, bei einem begründeten Tatverdacht sollten zumindest die negativen Auswirkungen des Verfahrens so gering wie möglich gehalten werden. Wir definieren gemeinsam mit unseren Mandanten das Verteidigungsziel, wobei das Interesse des Beschuldigten an oberster Stelle steht.
In einem Strafverfahren kommt dem taktischen Verhalten des Beschuldigten und seiner Verteidigung eine wichtige Rolle zu. Polizisten, Staatsanwälte und Richter reagieren jeweils unterschiedlich auf den Tatvorwurf, was wiederum der jeweiligen Rolle in einem Strafverfahren geschuldet ist. Eine simple „Hau drauf“ Taktik führt da nicht zu dem gewünschten Erfolg. Vielmehr ist Fingespitzengefühl gefragt, um das Verteidigungsziel zu verwirklichen.
BEWERTUNGEN VON UNSEREN MANDANTEN:
RECHTSANWÄLTE UND FACHANWÄLTE FÜR STRAFRECHT
Jan Marx
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Thomas C. Pohl
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Sekretariat
Sie erreichen uns Montag bis Freitag, 7 - 19 Uhr
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