Freispruch nach 1 Stunde Hauptverhandlung

Manch einer mag denken, dass wir Strafverteidiger jeden Tag spektakuläre Fälle vertreten. In der Realität sieht das aber ganz anders aus. Tag für Tag beschäftigen wir uns mit ganz alltäglichen „Problemen“. Das man die manchmal sehr schnell aus der Welt schaffen kann, soll der nachfolgende Fall belegen.

Der Sachverhalt:

Die Staatsanwaltschaft war davon überzeugt, dass unsere Mandantin gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten eine Cannabisplantage betrieben hätte. Ein Growzelt befand sich im einem separatem Zimmer in der Wohnung, diverse für die Aufzucht notwendigen Utensilien im Bad. Auf die beiden aufmerksam geworden ist ein Gerichtsvollzieher, der in einer anderen Angelegenheit den Mann des Hauses sprechen wollte. Beim Betreten der Wohnung fiel ihm und den herbeigerufenen Beamten der Polizei gleich dein süßlicher Geruch auf und ohne viel Mühe fand man dann auch schnell das vorgenannte Growzelt.

Anfangsverdacht wegen Anbau von Cannabis

Man kann der Staatsanwaltschaft insofern Recht geben, als das man einen Anfangsverdacht gegen unsere Mandantin hegen kann. Aber das allein reicht nicht aus, zu einer Verurteilung zu gelangen. Ganz im Gegenteil – die eigentliche Arbeit beginnt in der Regel erst in der Beweisaufnahme der Hauptverhandlung.

Lassen sich keine eindeutigen Beweise für eine Beteiligung an der Plantage finden, so können höchstens Indizien den Tatverdacht begründen. Hier muss man dann aber ganz genau hinschauen, ob die Indizien wirklich gegen den Beschuldigten sprechen.

Mit offenem Visier vor Gericht kämpfen

Rund um das Thema Strafverteidigung ranken sich viele Gerüchte. Manche sind wahr, manche Unfug. Wir sind immer wieder erstaunt, dass viele Mandanten allein aus dem Fernsehen eine Vorstellung von der Hauptverhandlung entwickeln, die als real unterstellt wird. Oft ist es dann unsere Aufgabe den Beschuldigten beizubringen, dass im wahren Leben keine Schauspieler vor einem sitzen, sondern echte Richter und Staatsanwälte.

Was im Film super klappen mag, stellt sich im wahren Leben als Rohrkrepierer heraus…soll heißen, dass man sein blaues Wunder erleben kann, wenn man dem Gericht eine abenteuerliche Geschichte präsentiert.

In dem von uns vertretenen Fall ging es darum, dem Gericht die „Auffälligkeiten“ zu erläutern. Gesagt, getan. Hier bereiten wir den Mandanten intensiv auf eben diese Situation vor, so dass er selbstbewusst in das Verfahren gehen kann.

Ergebnis: Freispruch

Wie du mir, so ich dir…das Gericht honoriert eine ehrliche Aussage. Auch wenn man eine komfortable Ausgangsposition aufgeben mag (von deinem Schweigerecht Gebrauch zu machen), so lohnt sich oftmals dieses Risiko. Natürlich muss man hier nach der Akteneinsicht immer vorsichtig abwägen, aber man darf am Ende nicht in ein festes Schema verfallen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Nach einer Stunde beantragte selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Das Gericht entsprach diesem Antrag.

Tatvorwurf BtM Verstoss? 

Hier: Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Heroin, 500 Gramm)

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