Wir erklären Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren verliert man schnell den Überblick. Die Aufregung ist nachvollziehbar, darf aber nicht der entscheidende Faktor in der Planung des weiteren Vorgehens sein. Lassen Sie sich nicht durch eine Vorladung oder die Aufforderung zu einer schriftlichen Äußerung unter Druck setzen. 

Nutzen Sie die Möglichkeit und besprechen Sie sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht. In aller Ruhe erklären wir Ihnen den Ablauf des Verfahrens und geben Ihnen einen ersten Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sie werden schnell merken, dass auch Sie diverse Möglichkeiten haben, ein Strafverfahren zu beeinflussen. Das fängt in erster Linie mit dem Recht auf Akteneinsicht an.

Wie genau Sie sich nunmehr in Ihrem Strafverfahren verhalten sollen, erklären wir Ihnen gerne in einem ersten Gespräch – unkompliziert und einfach.

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Klarheit über die Kosten

Kostentransparenz ist wichtig in einem Strafverfahren. Nichts ist schlimmer für den Mandanten, als über „versteckte“ Kosten zu stolpern. Wir klären Sie vorher über alles auf, so behalten Sie den Überblick. Erst danach entscheiden Sie über eine Beauftragung.

Wahlverteidiger

In der Regel werden wir als sogenannte Wahlverteidiger tätig. Das bedeutet, dass der Mandant uns direkt beauftragt, seine Verteidigung zu übernehmen. In einem solchen Fall klären wir unsere Mandanten frühzeitig und vollumfänglich über die Höhe der Kosten für unsere Tätigkeit  auf.

Pflichtverteidiger

Wir übernehmen auch Fälle der sogenannten Pflichtverteidigung. Vorab müssen wir jedoch immer prüfen, ob es unsere zeitlichen Kapazitäten zulassen, das Verfahren tatsächlich zu führen. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Fragen rund um eine Pflichtverteidigung.