Jugendstrafrecht – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung Amtsgericht Schwedt/ Oder Das Jugendstrafrecht zeichnet sich sich durch einen wesentlichen Unterschied vom Erwachsenenstrafrecht aus: Es geht vorrangig um den Erziehungsgedanken bei jungen Menschen. Nicht die Strafe steht im Vordergrund, sondern die erzieherische Wirkung eines Strafverfahrens. Der Staat möchte zeitnah auf den Jugendlichen einwirken, damit gerade junge…
Absehen von der Strafverfolgung – Auswirkungen auf die Unschuldsvermutung Juristen sind bekannt dafür, dass sie gelegentlich Haarspalterei betreiben. Wir möchten uns davon nicht ausnehmen, keine Sorge. Manchmal ist es aber eben diese Spitzfindigkeit, die am Ende verfassungsrechtliche Grundsätze nochmal deutlich macht. So geschehen in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.03.2017. Zum Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft hat…