Rechtsanwalt Stralsund Strafverteidiger

Freispruch vor dem Amtsgericht Stralsund

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat unserem Mandanten vorgeworfen, insgesamt 600 Gramm Amphetamin im Internet bestellt zu haben.

Interessant an dem Tatvorwurf war, dass man sich lediglich auf Bestelllisten berufen hat. Eine Hausdurchsuchung bei unserem Mandanten konnte den Tatvorwurf nicht bekräftigen. Es soll sich um Bestellungen aus dem sogenannten Darknet gehandelt haben. Trotzdem kam es zu einer Anklage vor dem Amtsgericht Stralsung, Schöffengericht.

Zum Verfahrensablauf:

Unser Mandant kam eines Tages nach Hause und bemerkte, dass seine Haustür durch den Schlüsseldienst geöffnet wurde, beauftragt von der Polizei. Vor Ort fand er eine Benachrichtigung, dass er Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist. Der Vorwurf lautete auf unerlaubten Erwerb von Drogen und Handeltreiben mit eben diesen Drogen (BtM-Verstoss). Da es sich aus Sicht der Polizei auch nicht mehr um eine geringe Menge handeln sollte, intensivierte man die Ermittlungen.

Tatvorwurf: § 29 a BtMG – Strafandrohung 1 Jahr Freiheisstrafe

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) hat es in sich. Unsere Mandanten sind immer wieder überrascht, dass der Strafrahmen einzelner Tatbestände direkt eine Freiheitsstrafe androht. In dem vorliegendem Fall spielte der § 29 a BtMG eine Rolle, den wir uns näher anschauen wollen:

Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.

Kein Wunder, dass unser Mandant nunmehr einen Fachanwalt für Strafrecht aufgesucht hat, schließlich drohte Ungemach. Er machte sich also aus Rostock auf den Weg zu uns nach Berlin und beauftragte Herrn Rechtsanwalt Marx mit der Verteidigung vor dem Amtsgericht Stralsund.

Akteneinsicht

Wir können es nicht oft genug wiederholen: Akteneinsicht ist zwingend notwendig! Ohne Kenntnis des Akteninhalts verteidigt man „blind“. Es ist grob fahrlässig, wenn man als Anwalt nicht die Akte auf Fehler bzw. Ungereimtheiten untersucht.

Beweislage ungenügend für Verurteilung

Man mag es kaum glauben, aber liest man die Ermittlungsakte sorgfältig, drängen sich einem Rechtsanwalt oftmals unbeantwortete Fragen auf. Das kann auch ganz drastisch auf die Frage hinauslaufen: Wieso wird der Mandandt überhaupt angeklagt?

Das ist häufig auf den Umstand zurückzuführen, dass die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde eben von der Schuld des Betroffenen überzeugt ist und sich diesbezüglich manchmal auf sehr dünnes Eis begibt. Die Ermittlungen sind dann geprägt von Vermutungen, die sich irgendwann wie ein dichtes Netz um den Mandanten hüllen.

Hauptverhandlung mit Freispruch vor dem Amtsgericht Stralsund

Auch in der Hauptverhandlung darf man als Rechtsanwalt nicht darauf vertrauen, dass alle Verfahrensbeteiligte (Rihcter, Schöffen, Staatsanwalt und Zeugen) schon mitbekommen werden, dass der Angeklagte freizusprechen ist. In dem vorliegendem Fall war es erstaunlich, mit welcher Überzeugung die sachbearbeitende Polizistin die vermeintlichen Beweise geschildert hat und damit die Schuld des Mandanten belegen wollte.

Nein, man muss aktiv werden und die Beweise in Frage stellen. Gerade im Strafrecht muss man einen drohenden Tunnelblick aller Beteilgten verhindern und als Anwalt immer wieder darauf pochen, dass es schon eindeutiger Beweise bedarf, wenn man den Angeklagten verurteilen möchte.

In dem vorliegendem Fall gestaltete sich dieses Vorhaben aber ohne große Mühe, erkannten doch Gericht und Staatsanwalt schnell, dass die Beweismittel nicht ausreichen. Am Ende beantragte selbst der Staatsanwalt einen Freispruch.

Fazit

Es gibt Fälle, da ist die Beweislage wirklich nicht zu erschüttern. In solchen Momenten sollte man als Anwalt nicht abenteuerliche Versuche starten, denn nicht selten wird dieses Verhalten von dem Gericht zu Recht als Verzweiflungstat gewertet.

Aber es gibt auch Sachverhalte, da muss man der Ermittlungsbehörde deutlich machen, dass die Beweise nicht ausreichen. Selbst wenn einem Rechtsanwalt Gericht und Staatsanwalt skeptisch begegnen heisst es Ruge bewahren und sachlich vortragen. Und siehe da, dann erkennen auch die übrigen Verfahrensbeteiligten ganz schnell, dass es nicht zu einer Verurteilung kommen kann.

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