Entzug der Fahrerlaubnis – Verkürzung der Sperrfrist
Bei Alkohol am Steuer wird oftmals nicht nur eine eine Geldstrafe ausgeurteilt, sonder auch der Entzug der Fahrerlaubnis nebst einer saftigen Sperrfrist. Übersetzt: Führerschein ist weg und erst nach einem gewissen Zeitraum (6 Monate bis zu 5 Jahre) darf man den Führerschein wieder neu beantragen.
Nachschulungsmaßnahme/ Aufbauseminar
Es ist möglich, über sogenannte Nachschulungsmaßnahmen diese Sperrfrist zu verkürzen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Regel etwas dagegen und legt häufig Rechtsmittel gegen einen solche Maßnahme ein (in Form der Beschwerde). Anhand eines Beispielfalles möchten wir den typischen Verlauf schildern – mit guten Ausgang für den Beschuldigten…
Fallbeispiel:
Nach einer Trunkenheitsfahrt hat das Gericht eine Sperrfrist von zehn Monaten festgesetzt. Der Angeklagte beantragte nach erfolgreicher Teilnahme an einer Nachschulungsmaßnahme eine Verkürzung der Sperrfrist. Der Betroffene hat am Kurs „Mainz 77“ teilgenommen.
Das Amtsgericht kürzt nach dem entsprechenden Antrag der Verteidigung die Sperrfrist und hebt sie zu einem näher bestimmten Zeitpunkt auf. Die Staatsanwaltschaft erfreut das gar nicht – sie legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts ein.
Ergebnis
In der Sache war die Aufhebung der Sperre aufgrund einer konkreten Einzelfallprüfung korrekt. Damit konnte nämlich das Amtsgericht feststellen, dass der Verurteilte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht länger ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.