Kiffen und Autofahren – Gericht hält an strengem Grenzwert für Cannabis fest
Auch wenn es nicht richtig in das Strafrecht passt, möchten wir heute über eine spannende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen berichten. Kiffen und Autofahren kann ja sowohl Auswirkungen im Strafrecht haben, als auch im Verwaltungsrecht.
In erster Linie interessiert die Mandanten immer die Frage: Kann ich meinen Lappen (Führerschein) behalten?
Drei (!!!) Entscheidungen an einem Tag, die am Grenzwert (1,0 ng THC) festhalten:
Trotz neuer Expertenempfehlungen hält die Justizbehörde am bisherigen Grenzwert für Kiffen am Steuer fest. Dieser gelte nach wie vor, auch wenn die Tatsache erwiesen erscheint, dass der Wert teilweise auch noch mehere Tage nach dem Konsum von Cannabis überschritten werden kann.
Zum jeweiligen Sachverhalt:
Bei Polizeikontrollen waren die drei Kläger mit Werten von 1,1 bis 1,9 ng (Nanogramm) THC je Milliliter Blutserum aufgefallen. Für die Gerichte und Behörden liegt der Grenzwert bei 1,0 Nanogramm. Der Führerschein war also weg.
2015 hatte jedoch die Grenzwertkommission vorgeschlagen, eben diesen Grenzwert auf 3,0 Nanogramm anzuheben. Das begründete die Kommision damit, dass der bisherige Grenzwert auch nach mehrtägiger Cannabisabstinenz noch erreicht werden kann.
Jetzt stellt sich die Frage: Wer ist eigentlich diese Grenzwertkommission?
Die Grenzwertkommission berät die Bundesregierung und wurde von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet.
Wie begründet das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung?
Die Richter in Münster erklärten, dass schon bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum die Fahruntauglichkeit vorliegen könne und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sei. Ein Kiffer könne seine vermeintliche Fahruntüchtigkeit nicht einschätzen. Klappe zu, Affe tot.
Wohlgemerkt machte sich das gericht aber die Mühe und hörte den Vorsitzenden der Grenzwertkommission als Zeugen an. Die Argumente scheinen aber niemanden im Senat überzeugt zu haben.
Naja, steter Tropfen höhlt den Stein. Eines Tages werden wir über solche Entscheidungen schmunzeln. In der Schweiz liegt der Grenzwert übrigens bei 3 Nanogramm…nur so am Rande.