Verstoß BtMG

Einstellung nach Bestellungen von Drogen im Darknet

Das Thema Darknet und Drogen entwickelte sich in den vergangenen Jahren zu einer unendlichen Geschichte. Ging die Staatsanwaltschaft und das Gericht zunächst von einer Modeerscheinung aus, stellte sich schnell heraus, dass mehr hinter der ganzen Sache steckt. Das ist nicht verwunderlich, hat die organisierte Kriminalität das Internet doch auch für sich entdeckt.

Jetzt ist es so, dass es spezialisierte Abteilungen bei der Staatsanwaltschaft gibt, die dem Cybercrime das Leben schwer machen wollen. Darknet Marktplätze sind den Fahndern ein Dorn im Auge. Die Ermittlungsbehörden haben diesen Bereich zunächst ein wenig verschlafen, schlagen jetzt aber mit aller Macht zurück.

Zu unserem Fall:

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Jahr 2014 (ja, Sie lesen richtig) Drogen über das Darknet – sog. shiny-flakes Verfahren – bestellt zu haben. Natürlich ist unser Mandant aus allen Wolken gefallen, als er nach nunmehr 2 ½ Jahren eine Anklage in seinem Briefkasten gefunden hat, in dem Ihn die Staatsanwaltschaft Offenbach den Erwerb von Drogen vorgeworfen hat. Ein Blick in das Gesetz hat unserem Mandanten schnell klargemacht, dass die Strafe empfindlich ausfallen kann. Gerade im Hinblick auf den Führerschein droht Ungemach. Solche Verfahren können nämlich ganz schnell zum Entzug der fahrerlaubnis führen, wenn man nicht die richtigen Antworten vor Gericht gibt.

Was forderte die Staatsanwaltschaft?

Der Tatvorwurf lautet auf Verstoss gegen das BtMG, genauer gesagt § 29 BtMG. Hier der genaue Wortlaut des Gesetzes:

§ 29 BtMG

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,

2. eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,

3. Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein,

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem vorliegenden Fall eine erhebliche Geldstrafe im Blick. Die Strafe richtet sich in solchen Fällen nach dem netto Monatsgehalt. Sind dann mal eben 2 bis 3 solcher Gehälter weg, macht sich das bei dem Betroffenen bemerkbar. Ganz zu schweigen von dem vermeintlichen Eintrag in das Führungszeugnis.

Wie geht der Rechtsanwalt in solchen Fällen vor?

Hat der Rechtsnawalt die Ermittlungsakte vorzuliegen, wird die Sach- und Rechtslage geprüft. Hat die Staatsanwaltschaft genügend Beweise gesammelt, um den Mandanten zu verurteilen, oder gibt es Zweifel an der Argumentation der Ermittlungsbehörde? Diesen Aspekt muss man sorgfältig abwägen, da man sowohl das Gericht als auch den sachbearbeitenden Staatsanwalt nicht mit abenteuerlichen Geschichten vergraulen sollte. Hat man das Risioko abgewogen und sich dazu ausführlich mit dem Mandanten beraten, so spricht man mit allen Verfahrensbeteiligten über den geplanten Verfahrensgang. Hier zeigt sich immer wieder: Richter und Staatsanwaälte sind auch nur Menschen, die einen vernünftigen Umgang zu schätzen wissen.

So ging der vorliegende Fall aus:

Im Rahmen von unverbindlichen Vorgesprächen konnte Rechtsanwalt Marx sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen Auflage einzustellen. Das bedeutet, dass der Beschuldigte einen geringen Geldbetrag an eine wohltätige Einrichtung spenden muss. Tut er natürlich auch, denn damit ist das Gerichtsverfahren für ihn ohne Eintragung in das Führungszeugnis beendet.Ende gut, alles gut.

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