Beleidigung Hasskommentare Internet

Hasspostings im Internet

Das digitale Zeitalter bringt viele Vorteile mit sich, keine Frage. Aus strafrechtlicher Sicht beklagen die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) aber auch einen Anstieg der Kriminalität. Gewisse Tatvorwürfe gewinnen im Internet an Bedeutung, so etwa die Bedrohung, Nötigung, Verunglimpfung und Volksverhetzung.

Das Bundeskriminalamt hat es sich zur Aufgabe gemacht, eben diesen Straftaten im Internet entschieden entgegenzutreten. Insbesondere die sogenannten Hasspostings spielen dabei eine zentrale Rolle.

Bundesweiter Aktionstag im Juni 2017

Das Thema ist heikel. Wann kann man einen Bürger wegen vermeintlich diskriminierenden Äußerungen im Internet zur Rechenschaft ziehen? Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit steht zur Debatte und das Verständnis von Meinungsfreiheit wird ja bekanntlich kontrovers diskutiert.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben das Motto: Es macht keinen Unterschied, ob eine Straftat in der realen Welt oder aber der virtuellen Welt begangen worden sind – beide Varianten müssen mit Nachdruck verfolgt werden.

Mehrere Bundesländer gegen Hasspostings

In nachfolgenden Bundesländern kam es im Juni zu verstärkten Kontrollen im Internet im Hinblick auf kritische Postings:

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland, Bayern und Baden-Württemberg.

Mehrere Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet

Als Strafverteidiger und Fachanwälte für Strafrecht bekommen wir im Moment verstärkt Anfragen aus diesem Sektor. Dabei trifft es oftmals auch ganz normale Bürger, die ihren Frust freien Lauf gelassen haben und sich jetzt einem Strafverfahren ausgesetzt sehen. Wichtig ist dabei, dass man nach einer Vorladung von der Polizei nicht den Kopf in den Sand steckt, sondern vielmehr aktiv auf das Strafverfahren einwirkt. 

Unser Rat: Schweigen Sie zum Tatvorwurf und beraten Sie sich mit einem Rechtsanwalt!

Wir können es nicht deutlich genug sagen: Reden ist silber, Schweigen ist gold…zugegeben, der Spruch ist abgedroschen, aber trotzdem gilt er für so ziemlich jedes Strafverfahren. Schwegen wird dem Betroffenen nicht als sogenanntes Schuldeingeständnis angerechnet. Ganz im Gegenteil: In einem Ermittlungsverfahren ist es vollkommen normal, dass man sich als Beschuldigter zunächst ein Bild über den Vorwurf machen möchte und danach entscheidet, wie man weiter vorgeht.

Gerade in dem Bereich von Hasspostings hat ein Anwalt diverse Möglichkeiten, auf eine Strafverfahren einzuwirken. In der Regel lassen sich dabei gute Ergebnisse für den Mandanten erreichen.

Die Pressemitteilung des BKA zum nachlesen: hier klicken…

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