BtM Verstoss – der Brieföffner als Waffe? Bewaffnetes Handeltreiben mit Drogen kann einen die Freiheit kosten – dieses Risiko ist den meisten bewusst. Doch bei manchen Gegenständen stellt sich die Frage, ob man sie so ohne weiteres als Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel mit sich führt (also als Waffe). Zum Sachverhalt: Der Angeklagte führte eine Umhängetasche mit sich,…

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