Absehen von der Strafverfolgung – Auswirkungen auf die Unschuldsvermutung Juristen sind bekannt dafür, dass sie gelegentlich Haarspalterei betreiben. Wir möchten uns davon nicht ausnehmen, keine Sorge. Manchmal ist es aber eben diese Spitzfindigkeit, die am Ende verfassungsrechtliche Grundsätze nochmal deutlich macht. So geschehen in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.03.2017. Zum Sachverhalt: Die Staatsanwaltschaft hat…

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