Tatvorwurf: Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung Folgender Sachverhalt war rechtlich zu bewerten: Am Abend des 20. Dezember 2015 trafen der Mitangeklagte M. und der stark alkoholisierte Nebenkläger aufeinander. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen M. und N.. Der weitere Angeklagte A. (Bruder des M.) befand sich zu diesem Zeitpunkt zu Hause auf dem Sofa. In der…

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