Gemeinschaftliche Körperverletzung – ab wann ist man Beteiligter? Der Tatvorwurf gemeinschaftliche Körperverletzung ist für den Betroffenen oftmals nur schwer zu akzeptieren. Warum? Nun, es gibt Sachverhalte, da stand man vielleicht „nur“ neben der Schlägerei, bzw. man hat gar nicht richtig „mitgewirkt“. Dafür gleich 6 Monate Freiheitsstrafe angedroht zu bekommen, empfinden viele Mandanten als ungerechtfertigt. Deshalb…