Jugendstrafrecht – Einstellung des Verfahrens in der Hauptverhandlung Amtsgericht Schwedt/ Oder Das Jugendstrafrecht zeichnet sich sich durch einen wesentlichen Unterschied vom Erwachsenenstrafrecht aus: Es geht vorrangig um den Erziehungsgedanken bei jungen Menschen. Nicht die Strafe steht im Vordergrund, sondern die erzieherische Wirkung eines Strafverfahrens. Der Staat möchte zeitnah auf den Jugendlichen einwirken, damit gerade junge…

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