Freispruch nach Anklage wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) bei 0,35 Promille Wenn es zu einem Unfall im Straßenverkehr kommt, überprüft die Polizei noch vor Ort, ob der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein Anhaltspunkt für die Polizei ist hier der Atemalkohlgeruch (Stichwort Alkoholfahne). Nimmt ein Beamter hier Alkohol wahr, so nimmt das Schicksal oftmals…