Strafverteidiger Berlin

Spezialisiert auf das Strafrecht

Kommt ein Mandant mit seinem rechtlichen Anliegen zu uns, bekommen wir oft die Frage gestellt:

Bin ich bei Ihnen richtig? Sind Sie auf das Strafrecht spezialisiert?

In der Regel wird jeder Anwalt antworten:

Natürlich sind Sie bei mir richtig!

Aber, stimmt das auch? Schließlich können Sie dem Rechtsanwalt nicht in den Kopf gucken und so in Erfahrung bringen, ob er wirklich etwas von seinem Fach versteht.

Fachanwalt für Strafrecht

Widmen wir uns deshalb nochmal dem Titel „Fachanwalt für Strafrecht“. Was bedeutet der Titel überhaupt?

Die Bezeichnung Fachanwalt hört sich gut an, steht sie doch für eine höhere Spezialisierung. Jetzt darf aber nicht jeder Rechtsanwalt einfach so auf diese Bezeichnung zurückgreifen. Die Voraussetzungen für einen Fachanwalt sind streng geregelt, und zwar in der Fachanwaltsordnung. Dort heißt es:

Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  • materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.

Berufliche Erfahrung

Spricht man von einer Spezialisierung, sollte der Rechtsanwalt natürlich belegen können, dass er in den vergangenen Jahren möglichst viele strafrechtliche Fälle bearbeitet hat. Das hat auch die Fachanwaltsordnung erkannt und festgelegt, dass Voraussetzung für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung ist.

Damit aber nicht genug…

Will ein Rechtsanwalt Fachanwalt werden, so muss er weitere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören besondere theoretische Kenntnisse, die man in einem Lehrgang vermittelt bekommt.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

Zu guter Letzt: Leistungskontrollen.

Der Antragsteller muss sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben.

Fazit:

Hat man Zahnschmerzen, geht man zum Zahnarzt, nicht zum Hals, Nasen- Ohrenarzt. Bei Rechtsanwälten haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, sich einen Anwalt auszusuchen, der ein Fachmann in seinem Rechtsgebiet ist, sich also entsprechend spezialisiert hat. Das soll nicht heißen, dass alle anderen Anwälte nichts vom Strafrecht verstehen, aber so hat man als Mandant zumindest ein objektives Kriterium, welches einem die erste Auswahl erleichtert.

Als Besonderheit in unserer Kanzlei haben wir selbst die strafrechtliche Spezialisierung unterteilt: Jeder Rechtsanwalt hat im Strafrecht nochmal sein Spezialgebiet. Denn auch die einzelnen Gebiete im Strafrecht sind sehr umfangreich und erfordern ein hohes Maß an Fachwissen. Die Fortbildung der Rechtsanwälte ist fokussiert auf ihr jeweiliges Fachgebiet.

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