Hanf-Zigaretten aus der Schweiz
Ja, die Schweizer…ein sympatisches Volk. Immer friedlich, immer neutral…und neuerdings ist es auch möglich, sogenannte Hanf-Zigaretten legal zu kaufen. Jetzt liegt uns aber eine Anfrage eines Mandanten vor, ob man diese Zigaretten auch einfach mit nach Deutschland nehmen darf, etwa neben einer leckeren Schweizer Schokolade. Schließlich hat man alles ganz legal in einem Supermarkt gekauft…
Zigarettenhersteller „Heimat“
Mittlerweile gibt es in der Schweiz ganz besondere Zigaretten zu kaufen. Eine Packung kostet ungefähr 18 Euro und die Glimmstängel sollen Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten , allerdings weniger als ein Prozent. Der Cannabidiol Anteil soll bei 4 Prozent liegen.
Legal in der Schweiz
Nach dem Schweizer Bundesgesetz über Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG) sind Hanfpflanzen bzw. Teile davon nur dann verboten, wenn sie einen durchschnittlichen Gesamt THC Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen.
Also auch in Deutschland legal?
Fachkundige Rechtsanwälte werden jetzt gleich in der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG blättern. Stand da nicht etwas zur Ausnahme der Anwendung des BtMG
…oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt…
Tatsächlich ist hier etwas dazu geschrieben, aber ist das auch für den vorgenannten Sachverhalt von Bedeutung?
Keine Ausnahme, Strafverfahren wegen BtM Verstoss droht!
Die Ausnahme gilt nur dann, wenn mit den Pflanzenteilen ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verfolgt werden, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen.
Also nicht mit legalen Hanf-Zigaretten in Deutschland. Denn dem Konsum wird wohl leider kein Staatsanwalt einen wissenschaftlichen Zweck zugestehen. Ganz im Gegenteil, Staatsanwaltschaft und Polizei werden ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln nach § 29 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG in die Wege leiten.
Was tun im Falle einer Vorladung wegen BtM Verstoß?
Vereinbaren Sie zeitnah einen Besprechungstermin bei einem Fachanwalt für Strafrecht und lassen Sie sich den Ablauf eines Strafverfahrens erklären. Nichts ist ärgerlicher, als völlig unkoordiniert in das Ermittlungsverfahren zu stolpern und eine saftige Geldstrafe zu kassieren. Es gibt andere Mittel und Wege, das Ermittlungsverfahren friedlich zu beenden.