Verbotenes Autorennen Unter der Überschrift „Übermäßige Straßenbenutzung“ verbirgt sich das Verbot eines illegalen Straßenrennens in der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung). Dort heißt es nämlich in Absatz 1: (1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten. Gelegentlich kommt dabei die Frage auf, was eigentlich unter Rennen zu verstehen ist. Muss man die Höchstgeschwindigkeit erreichen, genügt das Beschleunigen, oder gilt gar…

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