Bei einem illegalen Autorennen sah es das Landgericht Bremen als erwiesen an, dass sich der Angeklagte  unter anderem wegen einer fahrlässigen Tötung strafbar gemacht hat und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verbüßen muss. Im Hinblick auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin (Mord und lebenslange Freiheitsstrafe) stellt sich zwangsläufig die Frage, wie illegale…

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