Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht

Beschuldigter einer Körperverletzung:

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Wir helfen Ihnen dabei.

Jan Marx
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidiger

Körperverletzung

gefährliche Körperverletzung

schwere Körperverletzung

fahrlässige Körperverletzung

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben

Schweigerecht nutzen!

Verweigern Sie die Aussage gegenüber der Polizei.

Vorladung von der Polizei

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 Strafverteidiger aus Berlin

Vorladung Polizei

Nicht mit der Polizei reden

Nutzen Sie unbedingt Ihr Schweigerecht

Wenn Sie eine Vorladung wegen Körperverletzung von der Polizei erhalten haben, sollte Sie sich auf Ihr Schweigerecht berufen. Das bedeutet, dass Sie keine Aussage tätigen werden. Die Ausübung des Schweigerechts ist vollkommen normal in einem Strafverfahren, dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Besprechen Sie sich zunächst mit einem Rechtsanwalt. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den Tatvorwurf mit Ihrem Anwalt.

Hilfe vom Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert

Gerade bei dem Tatvorwurf Körperverletzung muss man seine Verteidigung von Beginn an planen. Die Strafe kann recht empfindlich sein, so dass man als Beschuldigter nicht den Kopf in den Sand stecken darf. Ein Fachanwalt für Strafrecht überprüft die Sach- und Rechtslage, etwa ob eine Notwehrsituation bestanden hat. Sollte an dem Vorwurf doch etwas dran sein, muss man schnell mit den Täter – Opfer Ausgleich beginnen.

Aktuelle Fälle zur Körperverletzung

Als Beschuldigter muss man zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Nach der Akteneinsicht plant der Rechtsanwalt das weitere Vorgehen.

Rechtsanwalt Thomas C. Pohl
Fachanwalt für Strafrecht

Körperverletzung » Freispruch

In einer U-Bahn kam es zu einer Auseinandersetzung wegen eines Handys. Ein Zeuge beschuldigte unsere Mandanten der Körperverletzung. Nach Sichtung der Überwachungsvideos und Zeugenvernehmung wurde der Zeuge vom Gericht als unglaubwürdig eingestuft.

Körperverletzung » Freispruch

Nach einem Fussballspiel soll es zu einer Schlägerei gekommen sein. Unsere Mandanten wurden angeblich von Zeugen wiedererkannt. Im Rahmen der Hauptverhandlung verstrickten sich die Zeugen jedoch in Wiedersprüche – Freispruch.

» Berufung erfolgreich

Ohne Anwalt wurde unser späterer Mandant zu 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Wir haben Berufung eingelegt und konnten die Haftstrafe in eine Geldstrafe umwandeln. Trotz erheblicher Vorstrafen folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung und urteilte nur eine Geldstrafe aus.

» Einstellung des Verfahrens

Im Straßenverkehr soll es zu einem Handgemenge gekommen sein. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen Fussgänger grob angefasst zu haben. Nach Sichtung der Akte wurde durch eine Schutzschrift die Unschuld unseres Mandanten belegt. Das Verfahren wurde eingestellt.

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