Tipps vom Fachanwalt für Strafrecht
Beschuldigter einer Körperverletzung:
Nutzen Sie alle Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen. Wir helfen Ihnen dabei.
Jan Marx
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
Körperverletzung
gefährliche Körperverletzung
schwere Körperverletzung
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Vorladung Polizei
Nicht mit der Polizei reden
Nutzen Sie unbedingt Ihr Schweigerecht
Wenn Sie eine Vorladung wegen Körperverletzung von der Polizei erhalten haben, sollte Sie sich auf Ihr Schweigerecht berufen. Das bedeutet, dass Sie keine Aussage tätigen werden. Die Ausübung des Schweigerechts ist vollkommen normal in einem Strafverfahren, dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Besprechen Sie sich zunächst mit einem Rechtsanwalt. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über den Tatvorwurf mit Ihrem Anwalt.
Hilfe vom Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Wir sind auf das Strafrecht spezialisiert
Gerade bei dem Tatvorwurf Körperverletzung muss man seine Verteidigung von Beginn an planen. Die Strafe kann recht empfindlich sein, so dass man als Beschuldigter nicht den Kopf in den Sand stecken darf. Ein Fachanwalt für Strafrecht überprüft die Sach- und Rechtslage, etwa ob eine Notwehrsituation bestanden hat. Sollte an dem Vorwurf doch etwas dran sein, muss man schnell mit den Täter – Opfer Ausgleich beginnen.
Aktuelle Fälle zur Körperverletzung
Als Beschuldigter muss man zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Nach der Akteneinsicht plant der Rechtsanwalt das weitere Vorgehen.
Rechtsanwalt Thomas C. Pohl
Fachanwalt für Strafrecht
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