Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht
Führerschein beschlagnahmt
Wurde Ihr Führerschein beschlagnahmt? Wir überprüfen die Maßnahme!
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Erster Überblick
Führerschein beschlagnahmt?
Wir überprüfen die Maßnahme der Polizei
So ärgerlich das auch sein mag: Der Führerschein kann von der Polizei sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Natürlich müssen dafür jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Genau an diesem Punkt beginnt die Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte überprüfen wir die Maßnahme der Polizei bzw. des Gerichts auf seine Richtigkeit.
Gelegenheit zur Stellungnahme
Wie Sie sich richtig verhalten
Wenn das Gericht Sie zu einer Stellungnahme auffordert:
Als Beschuldigter sind Sie vorab anzuhören. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie das Amtsgericht anschreibt und auffordert, innerhalb von zumeist 10 Tagen eine Erklärung abzugeben. Hier ist Vorsicht geboten. Ohne Kenntnis des konkreten Tatvorwurfs sollte Sie keine Angaben zum Sachverhalt machen. Als Fachanwälte für Strafrecht sprechen wir mit dem Gericht und beantragen zunächst immer Akteneinsicht.
Gegen die Beschlagnahme vorgehen
Beschwerde einlegen
Hat das Gericht mit einem sogenannten „111 a StPO Beschluss“ die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet, hat man die Möglichkeit im Wege der Beschwerde die Maßnahme zu überprüfen. Wir legen das Rechtsmittel der Beschwerde für unsere Mandanten ein und beantragen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. So können wir uns schnell ein Bild über die Sach- und Rechtslage machen. In der täglichen Praxis gelingt es uns immer wieder, Fehler in der Begründung der Entziehung der Fahrerlaubnis aufzudecken.
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