Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht
Nach einer Vorladung von der Polizei:
Der Tatvorwurf Betrug ist rechtlich sehr kompliziert. Der Rechtsanwalt überprüft akribisch die Voraussetzungen.
Jan Marx
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
§§ 263 Strafgesetzbuch (StGB)
Täuschung über Tatsachen
Irrtum
Vermögensverfügung
Schaden
Verhalten bei einer Vorladung von der Polizei
Kontakt
Schweigerecht nutzen!
Als Beschuldigter macht man immer wieder den Fehler, sich zu dem Tatvorwurf Betrug zu äußern. In der Praxis haben wir es schon oft erlebt, dass der Beschuldigte erst mit seiner Aussage die Beweise für eine Straftat geliefert hat. Der Betroffene hat sich sozusagen zum Beweismittel gegen sich selbst gemacht. Das liegt daran, dass allgemein gilt: Wer schweigt, hat etwas zu verbergen. Das ist aber schlichtweg falsch. Asl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht rät man immer zuerst dem Mandanten, zum Tatvorwurf zu schweigen. Alles andere wäre ein grober Fehler.
Akteneinsicht nehmen
Der Betrug ist rechtlich sehr kompliziert. Auch der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft unterlaufen Fehler in der rechtlichen Bewertung eines Betruges. Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sagt den Termin bei der Polizei für seinen Mandanten ab und benatragt Akteneinsicht. Nach Durchsicht der Akten wird dann gemeinsam mit dem Mandanten das weitere Vorgehen geplant.
Geben Sie als Beschuldigter nicht unnötig eine gute Ausgangsposition auf. Im Strafrecht geht es nicht um den Austausch von Nettigkeiten!
Der Betrug im Detail
Es muss eine Täuschung über Tatsachen vorliegen.
Was versteht man aber unter einer Tatsache? Unter einer Tatsache versteht man alle gegenwärtigen oder vergangenen Verhältnisse, Zustände oder Geschehnisse, die dem Beweis zugänglich sind. Wenn Ihnen zum Beispiel bei einem Autokauf der Verkäufer mitteilt, dass der Wagen unfallfrei sei, dann kann dieser Umstand überprüft werden. Der Zustand des Autos ist dem Beweis also zugänglich.
Ein weiteres Beispiel: Der Bafög Betrug. Wer im Rahmen der Erlangung von Bafög falsch angibt, kein Vermögen oder Einkommen zu haben, täuscht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse, sofern er eben doch über Vermögen verfügt.
Irrtum und Vermögensverfügung müssen vorliegen.
Unter einem Irrtum versteht man jeden Widerspruch zwischen der Vorstellung des Getäuschten und der Wirklichkeit. Der Irrtum muss erregt oder unterhalten werden. Es ist erforderlich, dass sich der Getäuschte eine konkrete Vorstellung gemacht hat. Die Fehlvorstellung muss zudem auf der Täuschungshandlung basieren.
Die Voraussetuung der Vermögensverfügung findet sich nicht im Wortlaut des Gesetzes wieder. Der Getäuschte muss eine Verfügung über eigenes oder fremdes Vermögen vornehmen, wobei man unter einer Verfügung jede Handlung versteht, die sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.
Ohne Schaden, kein Betrug. Das bedeutet:
Aufgrund der Vermögensverfügung muss ein Schaden entstanden sein. Um den Schaden zu berechnen, ist der Wert des Vermögens vor und nach der vorgenommenen irrtumsbedingten Vermögensverfügung zu vergleichen. Ergibt sich bei diesem Vergleich ein negativer Saldo, liegt ein Schaden vor.
Der Begriff „Schaden“ ist dabei sehr vielfältig. Unterschieden wird hier der Eingeheungsbetrug vom Erfüllungsbetrug.
Fallgruppen zum Betrug
Der Betrug ist ein komplizierter Tatbestand. Wir prüfen, ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Rechtsanwalt Thomas C. Pohl
Fachanwalt für Strafrecht
Kontaktieren Sie uns, kostenfrei und unverbindlich
[contact-form-7 id=““ title=“Contact Form“]
[/contact-form-7]