Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht
Nach einer Vorladung von der Polizei:
Keine Angaben gegenüber der Polizei machen – wir prüfen den Tatvorwurf und kümmern uns um alles weitere.
Jan Marx
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Strafrecht
§§ 185 Strafgesetzbuch (StGB)
Beleidigung
Begriff der Ehre
wertneutrale Äußerung
Einzelfälle
Verhalten bei einer Vorladung von der Polizei
Vorladung Polizei
Wir können nicht oft genug darauf hinweisen: Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Ein Strafverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass man dem Beschuldigten die Tat nachweisen muss. Machen Sie sich selbst durch unnötige Aussagen zum Beweismittel gegen sich selbst. Das Schweigen gegenüber der Polizei wird Ihnen auch keine Nachteile bringen. Im Gegenteil: Es handelt sich um ein ganz normales Verhalten, zu dem jeder Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht seinem Mandanten rät.
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Hilfe vom Rechtsanwalt
Der Tatvorwurf Beleidigung kommt in der Praxis häufig vor. Oftmals hat man es mit einer Aussage gegen Aussage Situation zu tun. Dabei zeigt eine Person eine andere Person an und schildert der Polizei die vermeintliche Beleidigung. Manchmal trifft es unsere Mandanten auch völlig unvorbereitet. Dann behauptet ein Dritter aus Frust oder sonstigem Ärgernis einfach gegenüber der Polizei, eine Beleidigung hätte stattgefunden. Um einer ungerechtfertigten Verurteilung wegen einer Beleidigung aus dem Weg zu gehen, sollte man sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen.
Die Beleidigung im Detail
Der Begriff der Ehre
Was versteht man unter dem Begriff Ehre?
Es geht um das Rechtsgut der Ehre. Aber was versteht man unter dem Begriff der Ehre? Die Rechtsprechung unterteilt den Begriff in einen sogenannten normativen und in einen faktischen Teil. Die Begrifflichkeit bleibt aber schwer zu verstehen, was man anhand der nachfolgenden Definition der vorgenannten Begriffe gut nachvollziehen kann:
Der normative Teil hat seinen Ursprung in der Menschenwürde des Artikel 1 Grundgesetz (GG). Da im Strafrecht jedoch eine strafrechtliche Tatbestandsbestimmtheit gilt, beschränkt man eben diese Menschenwürde im Rahmen der Beleidigung auf den Ausschnitt des Persönlichkeitsrechts.
Unter der faktischen Ehre versteht man die Geltung der Person in der Gesellschaft, also sozusagen den „guten Ruf“.
Äußerung und Äußerungsinhalt
Der Tatbestand der Beleidigung
Um den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen, muss ein rechtswidriger Angriff auf die Ehre einer Person durch eine vorsätzliche Kundgabe der Missachtung stattfinden. Das kann man abgekürzt auch als Äußerung zusammenfassen. Wie muss diese Äußerung erfolgen? Letztere kann schriftlich, bildlich oder aber auch durch schlüssiges Handeln vollzogen werden.
Die Kundgabe der Missachtung muss sich an die betroffene oder aber eine dritte Person richten. Auch durch Unterlassen kann man eine Beleidigung begehen.
Der Äußerungsinhalt kann einen ethischen Wert haben, oder aber auch einen sozialen Wert. Wie Sie sicherlich schon bemerkt haben, sind die Definitionen recht schwammig und erlauben viel Spielraum. Umso wichtiger ist es, nicht tatenlos den Vorwurf der Beleidigung hinzunehmen, sondern vielmehr den Tatvorwurf durch einen Anwalt überprüfen zu lassen.
In nachfolgenden Fällen ist eine Beleidigung angenommen worden:
Tippen an die Stirn („Vogel zeigen“), der Begriff „Killertruppe“ gegenüber GSG 9, „Scheißbulle“ gegenüber Polizisten, „bedenkenloser Berufslügner“ gegenüber einem Polizeibeamten, „Mafia vergleichbare Gestalten“ bei Bankmitarbeitern, Aufdruck auf T-Shirt A.C.A.B.
Keine Beleidigung liegt dagegen bei einer reinen Unhöflichkeit vor, etwa:
drastische Äußerungen gegenüber Polizeibeamten, die erkennbar eine allgemeine Kritik an polizeilichen Maßnahmen zum Ausdruck bringen („Wegelagerei“ durch Radarkontrolle); „Parkplatzschwein“ Bezeichnung eines Falschparkers; „Greifer“ für Polizeibeamte usw.
Die Aufzählung dient nur der Verdeutlichung, wie schwierig die Grenze zu einer Beleidigung festzulegen ist. Jeder Fall hat seine Besonderheiten und man kann nicht pauschal gewisse Begriffe als erlaubt ansehen.
Spezielle Fallgruppen der Beleidigung
Det Tatvorwurf der Beleidigung ist sehr kompliziert. Jede Fallgruppe hat ihre Besonderheiten.
Rechtsanwalt Thomas C. Pohl
Fachanwalt für Strafrecht
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