Ihre Vorteile

Spezialisiert auf das Strafrecht
ständige Fortbildung
mehrere Fachanwälte
kurzfristige Termine

Spezialisiert auf das Strafrecht

In der Kanzlei sind alle Rechtsanwälte seit Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. So ist es möglich, unseren Mandanten einen hohen Grad an Spezialisierung zu gewährleisten. Jeder Rechtsanwalt bearbeitet vorrangig drei bis vier Teilgebiete des Strafrechts.

Wenn Sie in der Kanzlei anrufen oder zum Termin in die Kanzlei kommen, legen wir großen Wert darauf, dass Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Unterstützt werden die Rechtsanwälte dabei von den Sekretariatsmitarbeiterinnen. Rufen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen haben.

Anwalt spezialisiert auf Strafrecht

Spezialisiert.

Wir haben uns auf das Strafrecht spezialisiert. Jeder Rechtsanwalt führt den Titel Fachanwalt für Strafrecht.

Fachanwalt

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist Experte auf seinem Gebiet. Wir gewährleisten dem Mandanten ein hohes Maß an Fachwissen und setzen uns für seine Rechte ein.

Schneller Termin.

Besprechen Sie sich noch heute mit einem Anwalt. Wir bieten ein kostenfreies Erstgespräch an.

Hilfe vom Anwalt

Warten Sie nicht mehrere Tage auf einen Termin. Wir beantworten Ihre Fragen schnell und unkompliziert. Rufen Sie an und vereinbaren noch heute einen Termin.

Engagiert.

Strafrecht erfordert von einem Anwalt Einsatz und Fingerspitzengefühl. Wir treten für Ihre Rechte ein.

Einsatz

Als Rechtsanwälte überprüfen wir jeden strafrechtlichen Vorwurf auf seine Richtigkeit. Nehmen Sie über einen Anwalt Ihre Rechte war und geben Sie nicht vorschnell auf.

Kontakt

Telefonkontakt

Terminvereinbarung

Montag bis Freitag, 7 - 19 Uhr

Warum zum Fachanwalt für Strafrecht?

Bei Rechtsanwälten verhält es sich ähnlich wie bei Ärzten. Es gibt Spezialisten für jedes Teilgebiet, so etwa den Facharzt für Allgemeinmedizin, für Chirogie usw.. Die Meatrie an sich ist einfach zu anspruchsvoll, als das ein Arzt alles behandeln kann. Dieses Beispiel lässt sich auch auf Rechtsanwälte übertragen.

Es gibt eine wachsende Vielzahl von Fachanwaltschaften. Fachanwalt für Strafrecht wird man nicht einfach so, vielmehr muss man ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrung in dem Rechtsgebiet des Strafrechts.

Diese besonderen, über den Durchschnitt herausragenden Kenntnisse und Erfahrungen muß ein angehender Fachanwalt u.a. in mehreren 5-stündigen schriftlichen Leistungskontrollen gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen.