Drogen bestellt und per Post versendet

Drogen im Darknet bestellt und per Post versendet

Der Jahreswechsel steht bevor, und einige planen sicherlich ein rauschendes Fest. Dabei spielen oftmals auch Drogen eine Rolle, um das vergangene Jahr gebührend zu verabschieden. Dann stellt sich die Frage: Wo bekomme ich die Drogen her?

Dank Darknet bzw. Clearnet stellt diese Frage niemanden mehr vor Probleme – so ergeht es jedenfalls der Mehrzahl unserer Mandanten. Doch wie soll man sich verhalten, wenn es unliebsame Überraschungen gibt? Etwa eine Vorladung von der Polizei, weil man bei einer Bestellung irgendwie aufgeflogen ist?

Ruhe bewahren und das Schweigerecht nutzen!

Durch die zahlreichen erfolgreichen Verfahren hat die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde mittlerweile so ziemlich jeden verschreckt, der vermeintlich Drogen im Darknet bestellt hat. Diese „Erfolgswelle“ birgt aber auch Risiken, wie wir gerade in den vergangenen Monaten feststellen konnten.

In unserer Tätigkeit als Fachanwälte für Strafrecht sind wir nämlich erstaunt, welche geringen Anforderungen teilweise Staatsanwaltschaft und Polizei an den Tatverdacht stellen. Und eben dieser Tatverdacht hat ja seine Bedeutung, will man jemanden strafrechtlich verfolgen.

Haben die Beschuldigten noch vor einem Jahr eine Vorladung als Beschuldigter hinterfragt, so geben sich aktuell recht viele Betroffene geschlagen, sobald eine Vorladung als Beschuldigter in der Post auftaucht.

Das wollen wir zum Anlass nehmen und allen Betroffenen nochmal vor Augen führen, dass der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft oft einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält und strafrechtliche Verfahren mit anwaltlicher Hilfe schnell aus der Welt geschafft werden können.

Mit einem Fachanwalt für Strafrecht gegen den Vorwurf vorgehen!

Erstaunlich viele Beschuldigte ignorieren das Recht auf Akteneinsicht. Wir beantragen die Einsicht in die Ermittlungsakte gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nach 2 bis 3 Wochen hat man dann in der Regel alle Bestandteile der Ermittlungsakte vor sich zu liegen. Hier beginnt dann die Arbeit des Strafverteidigers. Er überprüft die Sach- und Rechtslage und berät den Beschuldigten im Hinblick auf das zukünftige Verhalten.

Vergessen Sie nicht: Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen kriminalistische List anwenden, um den Beschuldigten zu überführen. Sollte die Ermittlungsakte den Tatverdacht also nicht konkretisieren, so braucht die Polizei ein Geständnis des Beschuldigten. Einen Beschuldigten anzuschreiben und ihm mitzuteilen, dass der Tatverdacht sowieso auf wackeligen Beinen steht, würde aus Sicht der Ermittlungsbehörde ja überhaupt keinen Sinn machen, dann könnte man das Ermittlungsverfahren gleich einstellen.

Tatvorwurf BtM Verstoss bei Bestellung von Drogen im Darknet?

Besprechen Sie sich noch heute mit einem Fachanwalt für Strafrecht!

030 – 526 70 93 0

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