Strafrechtskanzlei

Trier: Urteile wegen Drogenhandel im Darknet gesprochen…

Aus aktuellem Anlass berichten wir heute über einen Fahndungserfolg der Polizei in Trier. Bereits seit März 2017 verfolgte die Polizei hier eine heiße Spur im Darknet im Hinblick auf den Verkauf von Drogen. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.

Alles begann mit einem Hinweis einer anonymen Quelle, dass eine Person aus Trier Bitcoins in Euro tauscht – das war zunächst nichts ungewöhnliches, als man jedoch die Höhe der Umsätze betrachtete, wurden die Ermittler skeptisch.

Das LKA Rheinland-Pfalz übernahm die Ermittlungen. Zunächst gab es – wie fast immer – Probleme mit der Zuordnung der IP Adresse. Hier hatte der Beschuldigte entsprechend Vorkehrungen getroffen und seine Spuren im Darknet gut verschleiert.

Da wendete die Polizei wieder den „alten“ Trick der Bestellung an. Man gab sich im Darknet als Interessent aus und ging bei dem Händler „einkaufen“. Von nun an verläuft die Geschichte für den Beschuldigten unschön…

Voller Freude holte die Polizei das Paket von einer Packstation ab und untersuchte das Material auf DNA Spuren – und siehe da, ein Treffer!

Jetzt musste man natürlich noch herausbekommen, ob die DNA Spur auch wirklich dem Versender zuzuordnen ist. Über einen Mittelsmann (dem konnte man die DNA Spuren zuordnen) konnte die Polizei den Tatvorwurf auf den Verdächtigen in Trier konkretisieren.

Ein schneller Zugriff war nötig, um den Beschuldigten auf frischer Tat zu ertappen – nur so war es möglich, an alle Daten heranzukommen. Wäre der Computer offline gewesen, hätte die Polizei wahrscheinlich keine Chance gehabt, irgendetwas herauszubekommen. Auch hier war das Vorgehen der Polizei verblüffend einfach…man chattete mit dem Verkäufer, der so an seinen Computer gebunden war. Als dann das SEK mit der Ramme durch die Tür kam, war er schlichtweg zu überrascht, als dass er noch schnell den Computer hätte ausstellen können. Klappe zu, Affe tot.

Alle Geschäfte konnten nachvollzogen werden, es waren mehrere hunderte Einzeltaten.

Das Urteil: 3½ Jahre Freiheitsstrafe.

Was tun als Beschuldigter bei dem Tatvorwurf BtM Verstoss?

Polizei und Staatsanwaltschaft werden jetzt in aller Ruhe die gewonnen Daten zu den Bestellungen auswerten und jede Menge Vorladungen verschicken.

Wenn auch Sie Betroffener sind und eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, besprechen Sie sich unbedingt mit einem Fachanwalt für Strafrecht zu diesem Tatvorwurf. Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und lassen Sie den Rechtsanwalt seinen Job machen. Wir haben jahrelange Erfahrung in solchen Verfahren und überprüfen die Beweismittel auf Herz und Nieren. So gelingt es uns immer wieder, das Ermittlungsverfahren gegen den Betroffenen eingestellt werden.

Tatvorwurf BtM Verstoss?

Besprechen Sie sich noch heute mit einem Fachanwalt für Strafrecht!

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