Trunkenheit im Verkehr Strafrechtskanzlei

Alkohol am Steuer: Wann ist der Führerschein weg?

Trunkenheit im Verkehr bzw. Alkohol am Steuer sind Tatvorwürfe, die uns als Fachanwälte für Strafrecht sehr häufig beschäftigen. Wir stellen dabei immer wieder fest, dass Polizei und Staatsanwaltschaft immer schnell dabei sind, den Führerschein sofort zu entziehen, und zwar im Wege der Beschlagnahme. Hier spielen sich dann wahre Schicksale ab, da viele Betroffenen beruflich auf den Führerschein angewiesen sind. Nicht selten droht der Verlust des Arbeitsplatzes.

Grund genug für uns, heute nochmal einen genauen Blick auf diese Fälle zu werfen und Ihnen mit dem nachfolgenden Sachverhalt wieder Hoffnung zu machen, sollten Sie selber Beschuldigter wegen Alkohol am Steuer sein.

Der Fall: 0,54 Promille, Vorfahrtsverstoß und von Polizeibeamten festgestellte „Nervosität“

Bei dem Beschuldigten wurde um 00:32 Uhr eine Blutprobe entnommen. Im Ergebnis wurde eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,54 Promille festgestellt. Die festgestellte BAK lag damit unterhalb der Schwelle zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille. So weit, so gut. Jetzt wird es interessant:

Der vor Ort anwesende Polizist P gab an , dass der Beschuldigte dem Polizeifahrzeug die Vorfahrt genommen habe. Zudem soll es etwa knapp 5 Sekunden gedauert haben, bis der Beschuldigte nach dem Aufleuchten des Anhaltesignals „Stop Polizei“ tatsächlich am Fahrbahnrand anhielt. Weiter schilderte der Polizist P. dass der Beschuldigte sehr nervös wirkte, da er den Autoschlüssel suchte, obwohl er diesen offensichtlich in der Hand hielt. Welche Schlussfolgerungen zog die Polizei aus diesen Umständen? Alles Anzeichen für alkoholbedingte Ausfallerscheinungen…also muss der Führerschein sofort beschlagnahmt werden.

Und, was halten Sie davon? Wir halten nichts davon. Der Beschuldigte ließ sich anwaltlich vertreten und ging gegen die Maßnahme vor.

Das Amtsgericht hat sich der Auffassung von Polizei und Staatsanwaltschaft angeschlossen

Das Gericht muss die Beschlagnahme bestätigen. So tat es auch das Amtsgericht Offenbach. Hiervon unbeeindruckt ging der Rechtsanwalt des Betroffenen zum Landgericht Darmstadt und bat um Überprüfung dieser Entscheidung…und siehe da:

Wo sind die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen?

Die Beschwerdekammer setzte sich mit dem Sachverhalt auseinander und kam zu nachfolgendem Ergebnis:

Die Kammer sieht derzeit keinen dringenden Tatverdacht, der eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen würde. So liegen nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt fahruntüchtig gewesen ist.

Im Einzelnen ist man noch auf den Sachvortrag des Polizisten P eingegangen:

Der Vorfahrtsverstoß kann auch als üblicher Verkehrsverstoß gewertet werden und muss keine alkoholbedingte Ausfallerscheinung sein. Auch der Umstand, dass es etwa knapp 5 Sekunden dauerte, bis der Beschuldigte nach dem Aufleuchten des Anhaltesignals „Stop Polizei“ am Fahrbahnrand anhielt, deutet nicht zwingend auf eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung hin, denn dem Beschuldigten muss eine gewisse Zeit zum Realisieren und Verarbeiten des Anhaltesignals zugestanden werden. Auch die vom Polizisten P geschilderte Nervosität des Beschuldigten begründet nicht zwingend eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung, denn eine gewisse Nervosität des Beschuldigten ist vor dem Hintergrund seines Alkoholkonsums nachvollziehbar unabhängig von etwaigen Ausfallerscheinungen. Soweit der Beschuldigte seinen Schlüssel im Auto suchte, obwohl er ihn in der Hand hielt, kann dies auch auf seine Nervosität zurückzuführen sein und lässt nicht zwingend den Schluss auf eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung zu.

Die Moral aus der Geschichte

Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes und Fachanwaltes für Strafrecht ist stets das kritische Hinterfragen der Argumente von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Auch wenn man zunächst Gegenwind bekommt, muss man die kritischen Punkte konsequent ansprechen und  – wenn notwendig – durch die jeweiligen Rechtsmittel überprüfen lassen. Manchmal machen sich Entscheidungsträger die Sache zu einfach, und genau da setzen wir als Fachanwälte für Strafrecht an.

Landgericht Darmstadt – 3 Qs 112/18 –

Tatvorwurf Alkohol am Steuer?

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